Norm
AnerbenG §10Rechtssatz
Ist die Sonderrechtsnachfolge des Anerben durch Zuweisung in der vorzunehmenden Erbteilung ausgewiesen, liegt eine analoge Anwendung des § 145 AußStrG auf das Sondervermögen nicht derart fern, daß eine solche Analogie wegen Verstößen gegen anerkannte Auslegungsgrundsätze oder Denkgesetze als offenbar gesetzwidrig zu werten wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0086011Dokumentnummer
JJR_19861016_OGH0002_0060OB00013_8600000_001