RS OGH 2025/9/30 14Ob154/86; 1Ob692/89; 9ObA194/91; 9ObS15/93; 9ObA605/93; 9ObA142/93 (9ObA143/93);

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Rechtssatz

Bei der "logischen" oder "echten" Lücke erweisen sich ausdrücklich gegebene gesetzliche Bestimmungen als nicht anwendbar. Dies schließt aber das Vorliegen einer "teleologischen" oder "unechten" Lücke, bei der der Gesetzeszweck in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgenanordnung einer gesetzlichen Norm auf den gesetzlich nicht unmittelbar geregelten Fall fordert, nicht unter allen Umständen aus. Analogie ist vielmehr auch bei einer (nach Meinung der Gesetzesverfasser!) taxativen Aufzählung möglich und geboten, wenn der nicht besonders angeführte Fall motivierenden Merkmale der geregelten Fälle enthält und das Prinzip der Norm auch in einem ihrem Tatbestand ähnlichen Fall Beachtung fordert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0008841

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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