Norm
ABGB §97Rechtssatz
Der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten gemäß § 97 ABGB ist auf die Dauer der Ehe beschränkt. Mit deren Auflösung sind jedoch die auf dem Eheband beruhenden wechselseitigen Verpflichtungen beendet. Ist darüber hinaus der wohnungsbedürftige Ehegatte ungeachtet der Veräußerung der Ehewohnung in ihr verblieben, kann er einen auf § 97 ABGB gestüzten Anspruch gegen den Vertragspartner des verfügungsberechtigten Ehegatten nicht mehr erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0047372Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2018