RS OGH 1986/10/22 1Ob588/86, 6Ob645/85, 4Ob523/87, 1Ob541/92, 1Ob519/93, 1Ob230/98z, 6Ob40/18b

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Norm

ABGB §97

Rechtssatz

Der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten gemäß § 97 ABGB ist auf die Dauer der Ehe beschränkt. Mit deren Auflösung sind jedoch die auf dem Eheband beruhenden wechselseitigen Verpflichtungen beendet. Ist darüber hinaus der wohnungsbedürftige Ehegatte ungeachtet der Veräußerung der Ehewohnung in ihr verblieben, kann er einen auf § 97 ABGB gestüzten Anspruch gegen den Vertragspartner des verfügungsberechtigten Ehegatten nicht mehr erheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0047372

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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