Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Bei einer Kreditgarantie gehören zur Verletzung der dem Begünstigten gegenüber dem Garanten bestehenden Sorgfaltspflichten besonders der Fall der Aufgabe anderweitiger Sicherheiten im Sinne des analog anwendbaren § 1360 letzter Satz ABGB oder der Fall der Hinauszögerung der Inanspruchnahme des Dritten durch ungerechtfertigte Kreditverlängerung oder Saumseligkeit bei der Eintreibung selbst im Sinne des ebenfalls analog anwendbaren § 1364 letzter Satz ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0016993Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2016