Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Der Garant kann gegenüber dem Begünstigten insbesondere auch Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von ihm gegenüber bestehenden Sorgfaltspflichten einwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0016978Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2016