Norm
AGBKr Pkt8 Abs4Rechtssatz
Bucht die Bank infolge Nichtzahlung (hier:) eines Wechsels den geschuldeten Betrag vom Kreditkonto auf ein eigens vorher errichtetes Wechselkonto, das ebenfalls für den Schuldner eröffnet wurde, ohne einen entsprechenden Auftrag des Kontoinhabers oder eines Dritten kann sie eine Rückbuchung im Sinne des Pkt. 8 Abs 4 vornehmen; durch die (zeitweilige) Belastung des Kreditkontos und damit verbundene Entlastung des Wechselkontos ist eine Zahlung nicht erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0052473Dokumentnummer
JJR_19861022_OGH0002_0030OB00507_8600000_001