RS OGH 1986/10/23 8Ob585/86, 9Ob28/98b

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Norm

AußStrG §126 B

Rechtssatz

Werden mehrere Widersprechende Erbserklärungen aufgrund verschiedener Testamente und eine Erbserklärung aufgrund des Gesetzes abgegeben, so ist zuerst die Klägerrolle für den Rechtsstreit zwischen den aufgrund des Testamentes erklärten Erben zuzuweisen. Erst nach Abschluß dieses Erbrechtsstreites sind die Parteienrollen zwischen den im ersten Prozeß obsiegenden Testamentserben und den gesetzlichen Erben zu verteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0008015

Dokumentnummer

JJR_19861023_OGH0002_0080OB00585_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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