Norm
ZPO §502 Abs4 HVRechtssatz
Der Umstand, daß dem Berufungsgericht ein Abgehen des Revisionsgerichtes von einer als gesichert anzusehenden Rechtsprechung "nicht ausgeschlossen erscheint", vermag die Zulässigkeit der Revision nicht zu begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0043070Dokumentnummer
JJR_19861023_OGH0002_0070OB00654_8600000_002