RS OGH 1986/10/23 6Ob12/86, 6Ob139/97b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1986
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Norm

AnerbenG §1
AnerbenG §17
AußStrG §9 E3
Tir HöfeG §25
Krnt HöfeG §14

Rechtssatz

Einem bloß Pflichtteilsberechtigten ist kein Interesse an der Anfechtung von Entscheidungen zuzubilligen, mit denen die Anwendung bäuerlicher Sondererbteilungsvorschriften abgelehnt oder das Vorliegen einer Voraussetzung für eine solche Anwendung (hier: Erbhofeigenschaft) verneint wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0006486

Dokumentnummer

JJR_19861023_OGH0002_0060OB00012_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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