Norm
ZPO §502 Abs4 HI2Rechtssatz
Um eine Rechtsfrage als erheblich anzusehen, genügt es, dass eine gesicherte Rechtsprechung des OGH zu einer als streitentscheidend angesehenen Frage nicht vorliegt; eine ständige Rechtsprechung wird nicht gefordert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0042833Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.03.2015