Norm
ABGB §1234Rechtssatz
Bei einer Zusammenfassung der Ehepakte über eine Gütergemeinschaft unter Lebenden und über einen Erbvertrag mit einem wechselseitigen Testament aus demselben Anlass zu einem einheitlichen Gesamtzweck in einem (Notariatsakt) Akt muss im Zweifel ein dem anderen Ehegatten eingeräumtes Aufgriffsrecht als Teilungsvorschrift für die Auseinandersetzung des Gütergemeinschaftsgutes verstanden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022363Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.04.2014