RS OGH 1986/10/28 2Ob554/86

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Veröffentlicht am 28.10.1986
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Norm

ArbVG §105

Rechtssatz

Kann ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen einen Teil der vertraglich geschuldeten Arbeit nicht mehr leisten, so ist eine darauf gestützte Kündigung des Arbeitgebers im allgemeinen nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich oder zumutbar ist.

BAG vom 05.08.1976, 3 AZR 110/75

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0051539

Dokumentnummer

JJR_19861028_OGH0002_0020OB00554_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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