RS OGH 1986/10/28 2Ob543/86, 2Ob130/01h, 8ObA18/20k

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Veröffentlicht am 28.10.1986
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Norm

DSt 1872 §2 A
RAO §10 Abs2

Rechtssatz

Ein Verbot der Erhebung der Verjährungseinrede durch einen Rechtsanwalt in eigener Sache ist weder im § 10 Abs 2 RAO, noch im § 2 DSt, noch auch in den §§ 2 und 3 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977) ausgesprochen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0055035

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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