Norm
HbG §2Rechtssatz
Eine die analoge Anwendung der Bestimmungen des HbG rechtfertigende gleiche Schutzwürdigkeit infolge der sich aus dem Vertrag ergebenden grundsätzlich gleichartigen Rechte und Pflichten kann vor allem auch dann vorliegen, wenn ein Mieter - mag er Mieter des gesamten Hauses oder Mieter nur eines Teiles des Hauses sein - auf Arbeitgeberseite einen Hausbesorgerdienstvertrag mit einem Arbeitnehmer abschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0062827Dokumentnummer
JJR_19861104_OGH0002_0140OB00156_8600000_001