Norm
HbG §2Rechtssatz
Vertragsparteien des Hausbesorgerdienstvertrages so wie eines jeden Arbeitsvertrages können auf Seite des Hausbesorgers (des Arbeitsnehmers) nur physische Personen sein. Ein zwischen dem Hauseigentümer und einer juristischen Person abgeschlossene "Hausbesorgerdienstvertrag" ist daher rechtsunwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0062838Dokumentnummer
JJR_19861104_OGH0002_0140OB00156_8600000_004