Norm
ABGB §1268Rechtssatz
Auch bei glücksspielhaften Verträgen sind die Bestimmungen über die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes (§ 934 ABGB) nicht anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0106040Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013