Norm
HbG §2Rechtssatz
Auch eine juristische Person kann in ihrer Eigenschaft als Mieterin des Hauses und Verfügungsberechtigte über eine "Dienstwohnung" ihrerseits einen Vertrag über die Erbringung von Hausbesorgerarbeiten und die Einräumung einer Hausbesorgerdienstwohnung mit einer natürlichen Person abschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0062837Dokumentnummer
JJR_19861104_OGH0002_0140OB00156_8600000_003