RS OGH 1986/11/4 14Ob156/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1986
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Norm

HbG §2

Rechtssatz

Auch eine juristische Person kann in ihrer Eigenschaft als Mieterin des Hauses und Verfügungsberechtigte über eine "Dienstwohnung" ihrerseits einen Vertrag über die Erbringung von Hausbesorgerarbeiten und die Einräumung einer Hausbesorgerdienstwohnung mit einer natürlichen Person abschließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0062837

Dokumentnummer

JJR_19861104_OGH0002_0140OB00156_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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