Norm
AVRAG §3 Abs1Rechtssatz
Wenn auch der Arbeitgeber eines Hausbesorgers im Sinne des HbG grundsätzlich nur der Eigentümer eines Hauses ist, schließt dies aber eine analoge Anwendung der Bestimmungen des HbG in Fällen, in welchen eine andere Person als der Hauseigentümer Vertragspartner des Hausbesorgers ist, nicht aus, wie etwa im Fall mittelbarer Stellvertretung oder überhaupt in jenen Fällen, in denen die Schutzwürdigkeit des die Hausbesorgerarbeiten verrichtenden "freien" Arbeitnehmers gleich der des vom Gesetz erfassten Hausbesorgers ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0062834Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009