Norm
ZPO §226 IIB6Rechtssatz
Ansprüche auf "Weihnachtsremuneration" und Urlaubsgeld sind individualisiert, wenn dem Gericht eine eindeutige ziffernmäßige Berechnung unschwer möglich ist, wenn etwa der unbestritten zugrundezulegende KollV Bestimmungen über die Berechnung der anteiligen Jahresremuneration enthält und sich die Höhe der Urlaubsentschädigung aus dem Gesetz (§§ 6 Abs 3, 9 Abs 1 UrlG) ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0037595Dokumentnummer
JJR_19861104_OGH0002_0140OB00188_8600000_001