Norm
WEG 1975 §16 Abs3Rechtssatz
Ist in einem Verfahren nach §§ 16 Abs 3, 26 Abs 1 Z 4 lit c WEG wegen Herausgabe des Rücklagenüberschusses auch strittig, ob vom bisherigen Verwalter über die Rücklage ordentlich Rechnung gelegt wurde, dann ist diese Streitfrage unter bestimmten Voraussetzungen im Verfahren wegen Herausgabe des Rücklagenüberschusses als Vorfrage zu beantworten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0083407Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2010