RS OGH 1986/11/4 5Ob152/86, 5Ob244/98p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1986
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Norm

WEG 1975 §16 Abs3

Rechtssatz

Auch ein einzelner Miteigentümer kann die Abrechnung der Rücklage oder die Herausgabe des Rücklagenüberschusses an den neuen Verwalter begehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0083380

Dokumentnummer

JJR_19861104_OGH0002_0050OB00152_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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