Norm
ABGB §929Rechtssatz
Verzichtserklärungen sind im Zweifel restriktiv auszulegen. Ein Gewährleistungsausschluss für Baumängel darf nicht auch auf Rechtsmängel erstreckt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0018561Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2021