Norm
ABGB §1037Rechtssatz
Soweit ein Mieter wegen einer bestimmten Ausstattung oder Instandsetzung einen ohne den betreffenden Verbesserungsaufwand nicht gerechtfertigten Kategoriemietzins zu zahlen hat, gereicht ihm der vom Vormieter getätigte Wohnungsverbesserungsaufwand nicht zu einem klaren und überwiegenden Vorteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0019914Dokumentnummer
JJR_19861106_OGH0002_0060OB00683_8600000_001