Norm
MRG §27 Abs4Rechtssatz
Nimmt ein Vermittler, der dem Leistenden gegenüber aus einem (Vermittlungsauftrag) Auftrag zur Bewahrung vor ungesetzlichen Belastungen im Zusammenhang mit dem zu vermittelnden Geschäft verbunden ist, in Kenntnis oder vermeidbarer Unkenntnis der für die Unzulässigkeit der Ablöseforderungen sprechenden Umstände für einen Dritten Leistungen entgegen, die nach § 27 Abs 1 MRG unzulässig sind, obliegt ihm gemäß § 1298 ABGB der Beweis seiner Schuldlosigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070184Dokumentnummer
JJR_19861106_OGH0002_0060OB00683_8600000_006