Norm
DSt 1872 §10Rechtssatz
Der Beschuldigte kann sich durch einen Teilbeschluß, mit den lediglich die Reisekosten und Barauslagen eines Anwaltsrichters bemessen, nicht aber ihm zur Zahlung auferlegt wurden, nicht beschwert erachten. Eine dennoch gegen diesen Beschluß erhobene Beschwerde ist mangels Legitimation als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0055322Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.07.2015