RS OGH 1986/11/17 1Ob35/86, 1Ob30/94, 1Ob117/10b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1986
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Norm

ABGB §383
ABGB §825 B

Rechtssatz

Eine nach dem 16. Hauptstück des ABGB zu beurteilende Gemeinschaft besteht mangels anderer gesetzlicher Regelung auch dort, wo mehrere voneinander unabhängige Fischereirechte im selben Revier bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010975

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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