Norm
ABGB §383Rechtssatz
Eine nach dem 16. Hauptstück des ABGB zu beurteilende Gemeinschaft besteht mangels anderer gesetzlicher Regelung auch dort, wo mehrere voneinander unabhängige Fischereirechte im selben Revier bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0010975Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2011