Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Die in § 18 der Richtlinien (RL-BA 1977 in der geltenden Fassung) enthaltene Regel, den Anwaltskollegen nicht persönlich anzugreifen, gilt nicht nur für den Fall, daß dieser eine andere Partei vertritt, sondern auch dann, wenn dieser selbst als Prozeßgegner auftritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0055348Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2021