RS OGH 1986/11/17 Bkd66/86, 4Bkd2/05, 6Bkd1/12, 28Ds1/20s

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Veröffentlicht am 17.11.1986
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Norm

DSt 1872 §2 F
RL-BA 1977 §18

Rechtssatz

Die in § 18 der Richtlinien (RL-BA 1977 in der geltenden Fassung) enthaltene Regel, den Anwaltskollegen nicht persönlich anzugreifen, gilt nicht nur für den Fall, daß dieser eine andere Partei vertritt, sondern auch dann, wenn dieser selbst als Prozeßgegner auftritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0055348

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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