Norm
ABGB §833 C2Rechtssatz
Ein gegen die nicht nur den Mehrheitseigentümern, sondern auch dem daher nicht schutzwürdigen Mieter bekannten Interessen des Minderheitseigentümers verstoßende Abschluss eines Mietvertrages ist eine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0013589Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2022