Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Bei Abschluß des Bestandvertrages kann ein Weitergabeverbot gültig vereinbart werden; wurde die Weitergabe des Gebrauches der Bestandsache insbesondere auch in Form der Unternehmensveräußerung nicht ausgeschlossen, ist bei der Miete von Geschäftsräumlichkeiten eine solche Weitergabe für den Vermieter auch voraussehbar; der Bestandvertrag ist daher ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Unternehmenswerbers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022776Dokumentnummer
JJR_19861126_OGH0002_0070OB00662_8600000_005