RS OGH 1986/11/27 6Ob673/86 (6Ob674/86)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.1986
beobachten
merken

Norm

ZPO §483a Abs1

Rechtssatz

Anders als nach § 79 Abs 1 1.DVEheG soll aus Gründen der Rechtssicherheit durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt werden, in welchem Umfang das Ersturteil außer Kraft tritt. Demnach hat das Berufungsgericht gegebenenfalls auch festzustellen, daß das angefochtene Urteil durch die Klagszurücknahme nicht (bzw daß dieses) wirkungslos ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 673/86
    Entscheidungstext OGH 27.11.1986 6 Ob 673/86
    Veröff: EvBl 1987/111 S 403 = JBl 1987,519

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0042013

Dokumentnummer

JJR_19861127_OGH0002_0060OB00673_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten