Norm
ABGB §1170Rechtssatz
Die Rechtsprechung, dass der Besteller, selbst wenn er das mangelhafte Werk als Erfüllung angenommen hat, berechtigt ist, die ganze Gegenleistung - Schikane ausgenommen - bis zur Verbesserung des mangelhaften Werkes durch den Unternehmer zu verweigern, wird trotz der Bedenken Koziols (Die Grenzen des Zurückbehaltungsrechts bei nicht gehöriger Erfüllung, ÖJZ 1985,737 ff) aufrechterhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0025221Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.01.2012