Norm
ZPO §266 CRechtssatz
Ein von einer Partei gestellter Beweisantrag hat die Tatsache, die bewiesen werden soll, also das Beweisthema, im einzelnen genau zu bezeichnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Grundsatz der BeweisverbindungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0039882Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021