RS OGH 1986/12/4 8Ob674/86, 4Ob176/98f, 3Ob353/99d, 7Ob19/06d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1986
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Norm

ABGB §282 C

Rechtssatz

Wenn die erforderliche Personensorge durch das Verhalten eines Behinderten erschwert, allenfalls sogar vereitelt wird, wird das Gericht durch geeignete Maßnahmen den Sachwalter bei der pflichtgemäßen Durchführung der objektiv erforderlichen Personensorge zu unterstützen haben.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 674/86
    Entscheidungstext OGH 04.12.1986 8 Ob 674/86
    Veröff: SZ 59/218 = EvBl 1987/132 S 496 = NZ 1989,72 (Zankl)
  • 4 Ob 176/98f
    Entscheidungstext OGH 14.07.1998 4 Ob 176/98f
    Auch; Beisatz: Geeignete Maßnahme wäre Bestellung eines privaten Wachdienstes für die Räumlichkeiten des Sachwalter-Vereins, turnusmäßige Auswechslung der Person des Sachwalters durch Mitarbeiter des Vereins. (T1)
  • 3 Ob 353/99d
    Entscheidungstext OGH 31.01.2000 3 Ob 353/99d
    Beisatz: Die vom Gerichtsauftrag erfassten "Wohnungsverbesserungsmaßnahmen" dienen im Grunde dem persönlichen Wohl und der Sicherheit der Betroffenen sowie ihrer Umgebung und können nach der vertretbaren Beurteilung der Vorinstanzen nicht als gravierende Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht gemäß Art 8 Abs 1 MRK erkannt werden. (T2)
  • 7 Ob 19/06d
    Entscheidungstext OGH 08.03.2006 7 Ob 19/06d
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0049111

Dokumentnummer

JJR_19861204_OGH0002_0080OB00674_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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