Norm
ABGB §282 CRechtssatz
Zu den Aufgaben eines Sachwalters einer behinderten Person gehört auch die Sicherstellung der erforderlichen Personensorge (vgl RV 20, 742 BlgNr 15 GP Maurer, Sachwalterrecht, Anm 6 zu § 282 ABGB). Das Gericht ist hiebei nicht nur auf die bloße Überwachung beschränkt, sondern es kann dem Sachwalter von Amts wegen oder auf dessen Antrag auch allgemeine Weisungen über die Art der Personsorge erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0049114Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011