Norm
ZPO §266 CRechtssatz
Ein Erkundungsbeweis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn ein dem Beweisführer zuzurechnendes Tatbestandsmerkmal (eine klagebegründende oder einwendungsbegründende Tatsache) gar nicht behauptet wurde, aber durch den Beweisantrag erwiesen werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0039880Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.03.2017