Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Die mit einer verbalen Drohung Hand in Hand gehende Gewaltanwendung gegen das Tatopfer ist ein gewichtiger Indikator für die rechtliche Annahme der objektiven Eignung einer Drohung, der bedrohten Person begründete Besorgnisse einzuflößen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0092946Dokumentnummer
JJR_19861211_OGH0002_0120OS00161_8600000_002