RS OGH 1986/12/11 12Os161/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1986
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Norm

StGB §74 Z5

Rechtssatz

Die mit einer verbalen Drohung Hand in Hand gehende Gewaltanwendung gegen das Tatopfer ist ein gewichtiger Indikator für die rechtliche Annahme der objektiven Eignung einer Drohung, der bedrohten Person begründete Besorgnisse einzuflößen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0092946

Dokumentnummer

JJR_19861211_OGH0002_0120OS00161_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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