RS OGH 1986/12/15 10Os150/86

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Veröffentlicht am 15.12.1986
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Norm

StGB §6 Abs1 A2

Rechtssatz

In der lediglich äußeren Nichteinhaltung einer Schutzvorschrift, ohne daß das Tatverhalten einen darauf bezogenen Sorgfaltsverstoß bedeutet, liegt noch keine Gesetzesverletzung (im Sinn einer Pflichtwidrigkeit), aus der ein Indiz für eine objektive Sorgfaltswidrigkeit der Tat im Bezug auf das durch den Fahrlässigkeitstatbestand geschützte Rechtsgut abgeleitet werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0089273

Dokumentnummer

JJR_19861215_OGH0002_0100OS00150_8600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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