RS OGH 1986/12/15 10Os160/86, 14Os92/04

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Veröffentlicht am 15.12.1986
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Norm

StGB §34 Z10

Rechtssatz

Eine Notlage, die - wie sich aus einer mehrfachen (jahrelangen und gewerbsmäßigen) Delinquenz ergibt - auf einer asozialen Grundeinstellung beruht, deren typische Folge sie ist, kann nicht als ins Gewicht fallender Milderungsgrund angesehen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0091243

Dokumentnummer

JJR_19861215_OGH0002_0100OS00160_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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