Norm
MRK Art5 Abs3 IV3dRechtssatz
Haftsachen sind im Hinblick auf § 193 StPO, vor allem aber auch mit Rücksicht auf Art 5 Abs 3 MRK unter allen Umständen den Nichthaftsachen vorzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0074645Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011