Norm
IPRG §1Rechtssatz
Schlüssige Rechtswahl auf das Recht des Staates Iowa (USA), wenn eine US-Gesellschaft mit dem Sitz in Iowa mit einer österreichischen einen in englischer Sprache unter Bedachtnahme auf amerikanische Rechtssprache vorformulierten Verteilervertrag (Handelsvertretervertrag) abschließt, in dem nur die Bezeichnung der österreichischen Gesellschaft und das Wort "Austria" eingesetzt wurden. Daß sich die amerikanische Gesellschaft in verschiedenen Staaten nicht verschiedenen Rechtsordnungen unterwerfen wollte, war auch dem Vertragspartner ohne weiteres erkennbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0076626Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022