RS OGH 1986/12/16 1Ob672/86, 8ObA34/14d, 5Ob52/22s

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Norm

IPRG §1
IPRG §35

Rechtssatz

Schlüssige Rechtswahl auf das Recht des Staates Iowa (USA), wenn eine US-Gesellschaft mit dem Sitz in Iowa mit einer österreichischen einen in englischer Sprache unter Bedachtnahme auf amerikanische Rechtssprache vorformulierten Verteilervertrag (Handelsvertretervertrag) abschließt, in dem nur die Bezeichnung der österreichischen Gesellschaft und das Wort "Austria" eingesetzt wurden. Daß sich die amerikanische Gesellschaft in verschiedenen Staaten nicht verschiedenen Rechtsordnungen unterwerfen wollte, war auch dem Vertragspartner ohne weiteres erkennbar.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 672/86
    Entscheidungstext OGH 16.12.1986 1 Ob 672/86
    Veröff: SZ 59/223
  • 8 ObA 34/14d
    Entscheidungstext OGH 25.11.2014 8 ObA 34/14d
    Vgl auch; Beisatz: Unmittelbare und wesentliche Indizien für eine schlüssig getroffene Rechtswahl sind vor allem die direkte Verweisung auf konkrete Vorschriften oder Usancen einer bestimmten Rechtsordnung sowie die Verwendung von dafür typischen Fachausdrücken und Klauseln. (T1)
  • 5 Ob 52/22s
    Entscheidungstext OGH 25.05.2022 5 Ob 52/22s
    Vgl; Beis nur wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0076626

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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