Es ist unter dem Blickwinkel des Art 6 MRK verfassungsrechtlich unbedenklich, die Kündigungsanfechtung davon abhängig zu machen, daß der Betriebsrat (BR) der Kündigungsabsicht nicht zustimmt. VfGH vom 05,12,1984, B 370/83 - 7 und vom 23.02.1985, B 517/84 - 11; Veröff: DRdA 1985,283 (Floretta)