RS OGH 1986/12/17 3Ob88/86

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Norm

EO §328

Rechtssatz

Es ist unnötig und unzulässig, den Anspruch auf Herausgabe einer unbeweglichen Sache zu pfänden und nach Herausgabe an den Verwalter Zwangsversteigerung zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung des betreibenden Gläubigers zu führen, wenn der Verpflichtete ohnehin bücherlicher Eigentümer ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0004326

Dokumentnummer

JJR_19861217_OGH0002_0030OB00088_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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