Norm
EO §328Rechtssatz
Es ist unnötig und unzulässig, den Anspruch auf Herausgabe einer unbeweglichen Sache zu pfänden und nach Herausgabe an den Verwalter Zwangsversteigerung zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung des betreibenden Gläubigers zu führen, wenn der Verpflichtete ohnehin bücherlicher Eigentümer ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0004326Dokumentnummer
JJR_19861217_OGH0002_0030OB00088_8600000_002