RS OGH 1986/12/17 8Ob683/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1986
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Norm

ABGB §938 A

Rechtssatz

Keine Schenkung liegt vor, wenn der Empfänger auch nur irrtümlich der Meinung ist, Anspruch auf die Leistung zu haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0018848

Dokumentnummer

JJR_19861217_OGH0002_0080OB00683_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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