RS OGH 1986/12/17 8Ob683/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1986
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Norm

ABGB §938 A

Rechtssatz

Keine Schenkung liegt bei Begründung von Rechten vor, die nicht auf Dauer angelegt sind, sondern denen nur ein vorübergehender, vorbereitender Charakter in bezug auf ein entgeltliches Rechtsgeschäft zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0018906

Dokumentnummer

JJR_19861217_OGH0002_0080OB00683_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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