RS OGH 1986/12/18 8Ob593/86, 8Ob524/94, 2Ob564/95, 3Ob2376/96z, 10ObS152/01b, 10ObS233/02s, 3Ob120/1

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Veröffentlicht am 18.12.1986
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Norm

KO §1
KO §6 Abs3

Rechtssatz

Nicht zur Konkursmasse gehören Rechte des Gemeinschuldners, die nicht das Vermögen, sind, wie Persönlichkeitsrechte und dergleichen, weiters der Exekution entzogene Sachen und Rechte und Sachen, die zwar in der Gewahrsame des Gemeinschuldners sind, aber einem anderen gehören, zB solche, an denen Aussonderungsrechte bestehen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 593/86
    Entscheidungstext OGH 18.12.1986 8 Ob 593/86
    Veröff: SZ 59/228
  • 8 Ob 524/94
    Entscheidungstext OGH 30.06.1994 8 Ob 524/94
    Auch; nur: Nicht zur Konkursmasse gehören der Exekution entzogene Sachen und Rechte. (T1); Beisatz: Dies ist nach dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung oder des Vermögenserwerbes während des laufenden Konkurses zu beurteilen. (hier: Der einmalig wegen unfallbedingter sechsundfünzigjähriger Invalidität ausbezahlte Versicherungsbetrag ist Bestandteil der Konkursmasse). (T2)
  • 2 Ob 564/95
    Entscheidungstext OGH 26.05.1997 2 Ob 564/95
    Auch; nur: Nicht zur Konkursmasse gehören Rechte des Gemeinschuldners, die nicht das Vermögen, sind, wie Persönlichkeitsrechte und dergleichen. (T3)
  • 3 Ob 2376/96z
    Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 2376/96z
    nur T1; Beisatz: Unpfändbarer Teil der Bezüge. (T4)
  • 10 ObS 152/01b
    Entscheidungstext OGH 04.09.2001 10 ObS 152/01b
    Vgl auch; nur T1, Beis wie T4; Beisatz: Auch die Zweijahresfrist des § 12a Abs 2 KO gilt nicht für die unpfändbaren Bezugsteile. (T5); Beisatz: Hier: Aufrechnungsbefugnis des Sozialversicherungsträgers. (T6)
  • 10 ObS 233/02s
    Entscheidungstext OGH 10.12.2002 10 ObS 233/02s
    Auch; Beis wie T2 nur: Dies ist nach dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung oder des Vermögenserwerbes während des laufenden Konkurses zu beurteilen. (T7)
  • 3 Ob 120/12m
    Entscheidungstext OGH 08.08.2012 3 Ob 120/12m
    Vgl; Beisatz: Vermögenswerte, an denen bestimmten Gläubigern Rechte auf abgesonderte Befriedigung zustehen, gehören dennoch zur Konkursmasse. (T8)
  • 2 Ob 188/11b
    Entscheidungstext OGH 11.10.2012 2 Ob 188/11b
    Auch; nur: Nicht zur Konkursmasse gehören Sachen, die einem anderen gehören. (T9)
  • 7 Ob 79/18w
    Entscheidungstext OGH 24.05.2018 7 Ob 79/18w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0063707

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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