Norm
AVB Betriebsunterbrechungsversicherung allgRechtssatz
Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung sind nur zu erbringen, wenn eine Fortführung des Betriebes ins Auge gefaßt wird, nicht aber im Falle einer Betriebsbeendigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0080974Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.06.2020