RS OGH 1987/1/8 13Os164/86

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Veröffentlicht am 08.01.1987
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Norm

StPO §289

Rechtssatz

Beruht ein irrtümlicher Freispruch von einem Diebstahlsfaktum auf einer Verwechslung der Tatobjekte, so hebt der OGH auf Grund der zum Nachteil des Angeklagten ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde auch den Schuldspruch in bezug auf das andere Tatobjekt auf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100066

Dokumentnummer

JJR_19870108_OGH0002_0130OS00164_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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