Norm
StPO §289Rechtssatz
Beruht ein irrtümlicher Freispruch von einem Diebstahlsfaktum auf einer Verwechslung der Tatobjekte, so hebt der OGH auf Grund der zum Nachteil des Angeklagten ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde auch den Schuldspruch in bezug auf das andere Tatobjekt auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100066Dokumentnummer
JJR_19870108_OGH0002_0130OS00164_8600000_002