Norm
ArbVG §3Rechtssatz
Die Frage, ob Sondervereinbarungen für den Arbeitnehmer im Sinne des § 3 ArbVG günstiger sind, kann nur nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung beurteilt werden. (Hier:
Abfertigungsvereinbarung die einen erst durch nachfolgenden KollV entstehenden höheren Anspruch ausschließt.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0050915Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008