Norm
ABGB §431Rechtssatz
Für den Umfang des Eigentumserwerbes durch Zuschlag ist in erster Linie der Inhalt der Versteigerungsbedingungen und des Versteigerungsediktes maßgebend. Sind die Grenzen nicht beschrieben und weichen außerhalb des Geltungsbereiches des Vermessungsgesetz die natürlichen Grenzen von den Mappengrenzen ab, erwirbt der Ersteher Eigentum in dem Umfang, in dem der Verpflichtete das Grundstück besaß oder zu besitzen berechtigt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0002739Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.11.2020