Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Das Disziplinarvergehen der formellen Doppelvertretung hat ein Rechtsanwalt zu vertreten, der zur selben Zeit einerseits den Geschäftsführer einer GmbH vertritt und andererseits gegen die von diesen als Geschäftsführer vertretene Gesellschaft einen Rechtsstreit führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0055472Dokumentnummer
JJR_19870119_OGH0002_000BKD00091_8600000_001